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WISO Börse 2009 - Abgeltungssteuer


Abgeltungsteuer in WISO Börse 2009

  • Einheitliche Zahlstellensteuer mit Abgeltungswirkung.
  • Steuersatz beträgt 25% zzgl. 5,5% SolZ. und ggf. KiSt. Unter Berücksichtigung der anrechenbaren Quellensteuer ergibt sich als pauschaler Steuersatz: (Ertrag - 4*QSt)/(4+KiSt).
  • Verlustverrechnung mit anderen Einkunftsarten (z. B. aus nicht selbstständiger Arbeit) ist nicht mehr möglich.
  • Wertsteigerungen sind künftig immer steuerpflichtig. Ausgenommen sind die Positionen mit Bestandsschutz, d. h. i.d.R. bis 31.12.2008 erworben (Sonderregelung für Zertifikate und Finanzinnovationen).
  • Bei Veräußerungserlösen unter Bestandsschutz gilt die bisherige Spekulationsgewinn-Regelung, also entweder steuerpflichtig mit persönlichem Steuersatz und HEVBerücksichtigung oder - nach Ablauf der Jahresfrist - steuerfrei.
  • Für ordentliche Erträge und Veräußerungsergebnisse werden zwei voneinander unabhängige (Verlust-) Verrechnungstöpfe bei der Depotbank eingerichtet. Ein Topf für Aktienveräußerungen und ein Topf für ordentliche Erträge und sonstige Veräußerungen.
  • Freibetrag liegt weiterhin insgesamt bei 801 EUR für Ledige bzw. 1.602 EUR für Verheiratete (in gleicher Höhe wie bisher der Freibetrag zzgl. WK-Pauschbetrag).
  • Werbungskosten sind künftig nicht mehr abziehbar, Transaktionskosten vermindern aber nach wie vor den steuerpflichtigen Gewinn (bzw. erhöhen den Verlust).
  • Die Freigrenze von 512 EUR für Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften wird auf 600 EUR angehoben, ist aber nach 2009 kaum noch relevant (Fremdwährungsgewinne auf Währungskonten).
  • Bei geringerem persönlichen Steuersatz (als den 25%) ist eine Steuererstattung möglich (im Rahmen der Veranlagung/Einkommenssteuererklärung).
  • Die KiSt kann auf Wunsch des Kunden von der Bank einbehalten werden und muss sonst im Rahmen der Einkommenssteuererklärung abgeführt werden.
  • Altverluste sind Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften die bislang und noch bis Ende 2009 anfallen können. Altverluste können bis 31.12.2013 vorgetragen und im Rahmen der Veranlagung mit Gewinnen aus Veräußerung verrechnet werden.
  • Fremdwährungsgewinne auf Währungskonten fallen unter den ‚alten' §23
  • Der steuerlich relevante realisierte Gewinn von Fremdwährungspapieren muss zum jeweiligen Kauf- und Veräußerungsdatum in EUR umgerechnet werden, nicht in Kontowährung.
  • Keine gesonderte steuerliche Behandlung von Stillhaltergeschäften/-prämien wie bisher.
  • Zusätzlich neuer Transaktionstyp: Steuerbelastung

Erweiterte Auswertungen:

  • Spekulationsfristen
  • Vermögensübersicht
  • Ertragsaufstellung
  • Steuerberechnung
  • Protokoll
  • Realisierte Gewinne
 

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Pressestimmen

"Ideal für Einsteiger, sehr gute Bedienbarkeit ...." "
(Euro am Sonntag, 22.01.2006)



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